Haben Sie Fragen zur Luzerner Parkkarte?
Erreichbar am Montag und Freitag jeweils von 09.00 - 12.00 Uhr unter 041 541 55 95
Die Luzerner Parkkarte ist eine Erfolgsgeschichte und wird nun in die schweizweite Lösung Parkingpay / TWINT integriert.
Ab sofort ist Parkingpay in allen 6 Parkhäusern (Parking Verbund der Stadt Luzern) aufgeschaltet inkl. Kennzeichenerkennung. Diese müssen Sie im Parkingpay-Konto unter Einstellungen Kennzeichenerkennung aktivieren. Mit der Aktivierung dieser Option erklären Sie sich in den aktivierten Parkings damit einverstanden, die entsprechende Parkgebühr und den Zuschlag von diesem Parkingpay-Konto abzubuchen. Zuschlag: 25 Rp. (pro kostenpflichtiger Transaktion). Mit der Aktivierung dieser Option erklären Sie sich in den aktivierten Parkings damit einverstanden, die entsprechende Parkgebühr und den Zuschlag von diesem Parkingpay-Konto abzubuchen. Wer mit Twint, Kreditkarte oder Postfinance bezahlt, muss je nach Parkplatz mit einem Zuschlag von 25 Rappen rechnen. Doch auch diese Zusatzgebühren lassen sich vermeiden: mit Vorauszahlung oder Lastschriftverfahren (LSV).
Wo nur Badging möglich ist und wo Badging und Kennzeichenerkennung funktionieren, entnehmen Sie bitte der Parkingpay-App.
Newsletter vom 6. November 2024
Der Betrieb der Luzerner Parkkarte wird per 15. Januar 2025 eingestellt.
Sie müssen Ihre Parkkarte mit dem negativem Saldo umgehend online in Ihrem Kundenkonto unter «Saldo ausgleichen» ausgleichen. Anschliessend löschen Sie das Kennzeichen im Kundenkonto und senden die Parkkarte per Post an Tiefgarage Bahnhofplatz AG, Postfach 714, 6002 Luzern.
TWINT ab 60 Rappen möglich, Mastercard oder VISA sind möglich.
Bitte brauchen Sie Ihr Saldoguthaben bis 15. Januar 2025 auf. Ein allfälliges Restguthaben wird zurückerstattet. Bitte tragen Sie unter «Meine Profildaten» Ihre IBAN-Nummer jetzt ein. Erst nach der Rücksendung der Parkkarten werden wir die Auszahlung vornehmen.
Postadresse:
Tiefgarage Bahnhofplatz AG
Postfach 714
6002 Luzern
Hier können Sie Schritt für Schritt die Anleitung zur Kontoeröffnung von Parkingpay lesen.
Anleitung Parkingpay_1.15 MB
Für weitere Fragen und Anliegen wenden Sie sich bitte an den Kundendienst von Parkingpay.
Telefon 0848 330 555
E-Mail info@parkingpay.ch
Web www.parkingpay.ch
Haben Sie irgendwelche Fragen betreffend Parkingpay Konto oder Kennzeichenaktivierung, dann wenden Sie sich direkt an den Kundendienst von Parkingpay.
Helpdesk
info@parkingpay.ch
0848 330 555
Digitalparking AG
Rütistrasse 13
8952 Schlieren
Haben Sie mehr als eine Parkkarte und möchten die Saldos zusammmenführen auf eine Parkkarte, gerne können wir das für Sie erledigen. Bitte schreiben Sie uns ein Mail.
Reservierungen können noch bis zum 31. Dezember 2024 über diese Website vorgenommen werden. Dazu benötigen Sie weiterhin die Parkkarte im Kundenkonto, damit Sie mit Ihrem persönlichen Login die Reservierung «Parkplatz reservieren» vornehmen können. Wenn das Guthaben nicht ausreicht, können Sie die Parkplatzreservierung online mit der Kreditkarte oder TWINT bezahlen. Bei Unklarheiten schreiben Sie uns ein Mail.
Wir möchten Sie darüber informieren, dass die neue Lösung, die ab 2025 bereitgestellt werden soll, sich leider etwas verzögert. Sobald wir gemeinsam mit unseren Partner eine geeignete Lösung gefunden haben, werden wir Sie hier und per E-Mail darüber in Kenntnis setzen.
Ihre Profildaten können Sie im Webshop unter «Mein Konto» jederzeit selbst ändern.
Neu haben wir für Sie ein Eingabefeld für die Erfassung der IBAN-Nummer aufgeschaltet.
Die Erkennungssoftware arbeitet mit der neuesten Scanner-Technologie mit einer Erkennungsrate von > 99.1%. Im Falle von nicht lesbaren Kennzeichen durch z.B. Schmutz, Schnee oder ein verbogenes Kennzeichen, haben Sie die Möglichkeit, an der Ein- und Ausfahrt am schwarzen runden Badgeleser, mit der Parkkarte die Schranke zu öffnen. Der Parkvorgang wird gestartet oder beendet mit dem Kennzeichen. Stellen Sie ausserdem sicher, dass Ihr Kennzeichen im Kundenkonto aktiviert ist.
Das Kennzeichen der aktivierten Fahrzeuge muss die folgenden Bedingungen erfüllen:
◦ muss reflektierend sein
◦ darf keine Löcher haben, verblasst oder beschädigt sein
◦ muss mittig am Fahrzeug montiert sein
Für den Verlust der Luzerner Parkkarte wird eine Umtriebsentschädigung von CHF 30.00 verrechnet. Siehe auch unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Ziffer 7.4.
In einem Parkhaus mit Kennzeichenerkennung kannst du einfahren, ohne ein Ticket zu ziehen, und wieder ausfahren, ohne dich um etwas kümmern zu müssen. Die Schranke öffnet sich wie von Zauberhand, die Parkgebühr wird automatisch von deinem TWINT Konto abgebucht. Alles, was du dafür tun musst, ist die Kennzeichenerkennung in der TWINT App zu aktivieren. Alle Einstellungen kannst du bequem in der App verwalten.