ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR KURZPARKIERER UND DAUERMIETER
Mit der Benutzung werden folgende Geschäftsbedingungen akzeptiert:
In der monatlichen Parkplatzmiete sind sämtliche Nebenkosten inbegriffen. Eine Verrechnung von Gegenansprüchen ist ausgeschlossen. Satzänderungen der Mehrwertsteuern werden automatisch angepasst. Dauermieter bezahlen den Mietzins im Voraus.
Die Einstellplätze sind nicht überwacht. Die Autos sind auf den Einstellplätzen abzuschliessen. Die Versicherungen gegen Diebstahl, Feuer und andere Beschädigungen sind Sache des Benützers bzw. des Mieters. Der Eigentümer lehnt jede Haftung ab.
Reinigungs- und Servicearbeiten im und vor dem Parkhaus sind untersagt. Die Lagerung von Gegenständen auf den Einstellplätzen ist nicht gestattet.
Benutzer haften für sämtliche Schäden, die sie verursachen (Videoüberwachung).
Dauermietern ist eine Untervermietung nicht gestattet.
Der Benutzer verpflichtet sich, alle mündlichen und schriftlichen Anweisungen der Betriebsleitung zu befolgen.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für eventuelle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Luzern.
Es kommt ausschliesslich schweizerisches Recht zur Anwendung.