ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR KURZPARKIERER UND DAUERMIETER
Mit der Benutzung des Parkhauses werden folgende Geschäftsbedingungen akzeptiert:
Satzänderungen der Mehrwertsteuer werden automatisch angepasst. In der Parkgebühr bzw. im Mietzins sind sämtliche Nebenkosten inbegriffen. Eine Verrechnung von Gegenansprüchen ist ausgeschlossen.
Dauermieter haben den Mietzins inkl. Mehrwertsteuer für die vereinbarte Periode (monatlich bzw. quartalsweise) im voraus mit dem entsprechenden Einzahlungsschein zu überweisen.
Die Einstellplätze sind nicht überwacht. Die Autos sind auf den Einstellplätzen abzuschliessen. Die Versicherungen gegen Diebstahl, Feuer und andere Beschädigungen sind Sache des Benützers bzw. des Mieters. Das Parkhaus lehnt jede Haftung ab.
Reinigungs- und Servicearbeiten an den eingestellten Autos sind untersagt. Die Lagerung von Autozubehör und anderen Gegenständen auf den Einstellplätzen ist nicht gestattet.
Der Benutzer haftet für jeden Schaden, den er bei der Benützung des City Parking verursacht.
Für Dauermieter sind Untermiete oder Abtretung des Mietvertrages ohne schriftliche Zustimmung der Vermieterin nicht gestattet.
Der Benutzer verpflichtet sich, alle mündlichen und schriftlichen Anweisungen der Betriebsleitung zu befolgen.
Bei BESETZT hat der Dauermieter kein Anrecht auf die Einfahrt ins Parking, wenn die Einfahrt durch einen Kurzparkierer blockiert wird.
Flyer verteilen ist verboten, es ist strikte untersagt, Flyer oder ähnliches Werbematerial im City Parking unter den Scheibenwischer der Autos sowie dem ganzen Areal zu verteilen. Bei Zuwiederhandlungen werden wir unsere Umtriebe in Rechnung stellen.